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   BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 167.02   

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BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 167.02 (https://dejure.org/2003,5793)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.2003 - 3 B 167.02 (https://dejure.org/2003,5793)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 2003 - 3 B 167.02 (https://dejure.org/2003,5793)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Rehabilitierung wegen Entscheidungen deutscher Behörden während der sowjetischen Besatzung; Aufhebung der mit einer solchen Entscheidung in Zusammenhang stehenden Wegnahmeentscheidung; Enteignung von Vermögenswerten auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 167.02
    14 Die vorstehenden Ausführungen schließen die Feststellung ein, dass zu den Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage auch jene zu zählen sind, die im Zuge der Bodenreform erfolgt sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 23. April 1991 BVerfG 1 BvR 1170, 1174, 1175/90 BVerfGE 84, 90 ).
  • BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 28.94

    Keine Rückgabe von Bodenreformgrundstücken trotz späteren Vermögensentzugs durch

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 167.02
    Auch, und gerade für sie hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass § 1 Abs. 8 Buchstabe a VermG in Wiederholung der Regelung in Art. 41 Abs. 1 EV i.V.m. Nr. 1 Satz 1 der Gemeinsamen Erklärung der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990 einen Anspruch eines Geschädigten auf Rückübertragung eines enteigneten Vermögenswertes ausschließt (vgl. zusammenfassend Urteil vom 28. September 1995 BVerwG 7 C 28.94 BVerwGE 99, 268, 269).
  • BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 16.01

    Enteignungsmaßnahme; SMAD-Befehl 124; Eingriff in Persönlichkeitssphäre des

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 167.02
    7 In Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat der Senat hierzu in seinem Urteil vom 21. Februar 2002 BVerwG 3 C 16.01 im Wesentlichen Folgendes ausgeführt:.
  • BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvL 6/00

    Zur "moralischen Rehabilitierung" von Bodenreformopfern

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 167.02
    Das Bundesverfassungsgericht neigt ebenfalls dieser Auffassung zu (vgl. Beschluss vom 9. Januar 2001 BVerfG 1 BvL 6/00 u.a. VIZ 2001, 228, 230).
  • BVerwG, 23.08.2001 - 3 C 39.00

    verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Beschluss der Rehabilitierung; Willkürakt

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 167.02
    Dementsprechend hat der Senat im Urteil vom 23. August 2001 (BVerwG 3 C 39.00 VIZ 2002, 25) in Auslegung einzig des § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG erkannt, eine allein als zielgerichteter Zugriff auf einen Vermögensgegenstand und nicht als Nebenfolge eines grob rechtsstaatswidrigen Eingriffs in die Persönlichkeitssphäre zu beurteilende hoheitliche Maßnahme der DDR-Behörden werde mit der Folge im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG vom Vermögensgesetz erfasst, dass eine Anwendung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes ausgeschlossen ist.
  • BVerwG, 11.04.2002 - 3 B 16.01

    Bodenreform; Enteignung; besatzungsrechtliche oder besatzungshoheitliche

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 167.02
    Hierzu hat der Senat bereits in dem Beschluss vom 11. April 2002 BVerwG 3 B 16.01 zusammenfassend Folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 08.04.1998 - 7 B 7.98

    Offene Vermögensfragen

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 167.02
    Eine Rehabilitierung der hier in Rede stehenden Fallgruppen nach den Regeln des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes ist danach bereits dem Wortlaut der einschlägigen Bestimmungen nach eindeutig ausgeschlossen (vgl. Beschluss vom 8. April 1998 BVerwG 7 B 7.98 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 149, S. 452).
  • BVerwG, 31.07.1987 - 5 B 49.87
    Auszug aus BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 167.02
    Einer Rechtsfrage kommt nicht schon deshalb grundsätzliche Bedeutung zu, weil zu ihr noch keine ausdrückliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt; auch in einem solchen Fall fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit, wenn sich die Rechtsfrage durch Auslegung der maßgeblichen Rechtsvorschriften anhand der anerkannten Auslegungskriterien ohne weiteres beantworten lässt oder durch die bisherige Rechtsprechung als geklärt angesehen werden kann (Beschluss vom 31. Juli 1987 BVerwG 5 B 49.87 Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 14).
  • BVerwG, 28.09.1995 - 10 B 6.94

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 167.02
    Letzteres trifft selbst dann zu, wenn die vorhandene höchstrichterliche Rechtsprechung ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage gibt (Beschluss vom 28. September 1995 BVerwG 10 B 6.94 ).
  • BVerwG, 28.08.2020 - 4 B 3.20

    Ausübungsfrist; Beginn; Grundsätzliche Bedeutung; Vorkaufsrecht;

    Einer Rechtsfrage kommt nicht schon deshalb grundsätzliche Bedeutung zu, weil zu ihr noch keine ausdrückliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt; auch in einem solchen Fall fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten lässt (BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 2003 - 3 B 167.02 - juris Rn. 3 und vom 23. Januar 2003 - 4 B 79.02 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 114).
  • BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 25.08

    Kreisverweisung; Deportation; landwirtschaftliche Bodenreform; Enteignung von

    Demgemäß ist der Senat schon in seinen Beschlüssen vom 14. April 2003 (BVerwG 3 B 167.02 - juris Rn. 15 und - BVerwG 3 B 175.02 - VIZ 2003, 375) sowie im Beschluss vom 27. Juni 2006 (BVerwG 3 B 188.05 - ZOV 2006, 306 ) davon ausgegangen, dass eine Kreisverweisung als eigenständige behördliche Maßnahme grundsätzlich einer Rehabilitierung gemäß § 1a VwRehaG zugänglich ist.
  • VGH Hessen, 30.03.2010 - 10 A 2910/09

    Rundfunkgebührenfreiheit eines im häuslichen Arbeitszimmer beruflich genutzten

    Insbesondere ist der Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) nicht gegeben, weil sich die Frage nach dem Inhalt des § 5 Abs. 3 RGebStV ohne weiteres aus der Norm beantworten lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. April 2003 - 3 B 167/02 - juris, Rdnr. 3).
  • VGH Bayern, 18.11.2015 - 6 ZB 15.1856

    Bundesbeamtenrecht, vorläufige Dienstenthebung, Dienstleistungspflicht,

    Diese Frage ist nicht klärungsbedürftig, weil sie sich ohne weiteres wie unter 1. ausgeführt beantworten lässt und durch die bisherige Rechtsprechung zu einzelnen Aspekten als geklärt gelten kann (vgl. BVerwG, B. v. 14.4.2003 - 3 B 167.02 - juris).
  • BVerwG, 17.11.2017 - 3 B 14.16

    Benachteiligung gewerblicher Anbieter; Förderpraxis; Gemeinnützigkeit;

    Einer Rechtsfrage kommt nicht schon deshalb grundsätzliche Bedeutung zu, weil zu ihr noch keine ausdrückliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt; auch in einem solchen Fall fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit, wenn sich die Rechtsfrage anhand der maßgeblichen bundesrechtlichen Norm(en) ohne weiteres beantworten lässt oder durch die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung als geklärt angesehen werden kann (BVerwG, Beschluss vom 14. April 2003 - 3 B 167.02 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.04.2015 - 3 B 29.14

    Arzneimittel; Änderungsanzeige; Bezeichnung; gleiche Bezeichnung; Änderung der

    Danach bedarf die Beantwortung der Frage nicht der Durchführung eines Revisionsverfahrens, weil sie durch Auslegung des § 25 Abs. 3 Satz 1 AMG anhand der anerkannten Auslegungskriterien ohne weiteres zu verneinen ist (BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 2003 - 3 B 167.02 - juris Rn. 3 und vom 6. Juni 2014 - 3 B 58.13 - juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.01.2023 - 2 L 104/21

    Nutzungsänderung eines Wohnhauses in eine Prostitutionsstätte

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es u.a. dann, wenn sich die Rechtsfrage durch Auslegung der maßgeblichen Rechtsvorschriften anhand der anerkannten Auslegungskriterien ohne weiteres beantworten lässt oder durch die bisherige Rechtsprechung als geklärt angesehen werden kann (BVerwG, Beschluss vom 14. April 2003 - 3 B 167.02 - juris Rn. 3; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 124 Rn. 143, m.w.N.).
  • BVerwG, 21.10.2004 - 3 B 76.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen des Vorliegens

    So ist in der ständigen Rechtsprechung des Senats geklärt, dass das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz keine Anwendung findet in Fällen, in denen die Rehabilitierung wegen des Verlustes von Eigentum im Zuge der so genannten Bodenreform begehrt wird (vgl. etwa Urteile vom 23. August 2001 BVerwG 3 C 39.00 Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 = VIZ 2002, 25, vom 21. Februar 2002 BVerwG 3 C 15.01 und vom 21. Februar 2002 BVerwG 3 C 16.01 BVerwGE 116, 42; ferner Beschlüsse vom 11. April 2002 BVerwG 3 B 16.01 , vom 14. April 2003 BVerwG 3 B 167.02 , vom 14. April 2003 BVerwG 3 B 175.02 VIZ 2003, 375; vom 17. Dezember 2003 BVerwG 3 B 92.03 und vom 11. August 2004 BVerwG 3 B 12.04 ).
  • BVerwG, 27.06.2006 - 3 B 188.05

    Nichtzulassungsbeschwerde in einem Rehabilitierungsverfahren nach dem

    12 In der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, dass § 1 Abs. 1 Satz 1 VwRehaG keine Anwendung findet in Fällen, in denen die Rehabilitierung wegen des Verlustes von Eigentum im Zuge der sog. Bodenreform begehrt wird (vgl. etwa Urteile vom 23. August 2001 - BVerwG 3 C 39.00 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 = VIZ 2002, 25 und vom 21. Februar 2002 - BVerwG 3 C 16.01 - a.a.O.; Beschlüsse vom 11. April 2002 - BVerwG 3 B 16.01 - a.a.O., vom 14. April 2003 - BVerwG 3 B 167.02 - juris und vom 17. Dezember 2003 - BVerwG 3 B 92.03 - ).
  • VGH Bayern, 05.06.2009 - 6 ZB 08.30065

    Asylrecht (Afghanistan); Folgeantrag (u.a. wegen Konversion); Zulassung der

    In Bezug auf eine Rechtsfrage ist die Klärungsbedürftigkeit mit generalisierender Wirkung zu verneinen, wenn sie sich durch Auslegung der entscheidungserheblichen Rechtsvorschriften an Hand der anerkannten Auslegungsgrundsätze ohne weiteres beantworten lässt oder durch die bisherige Rechtsprechung zu einzelnen Aspekten als geklärt betrachtet werden kann (vgl. BVerwG vom 14.4.2003 - Az. 3 B 167.02 und 3 B 175.02 - juris -).
  • BVerwG, 28.10.2004 - 3 B 27.04

    Antrag auf Rehabilitierung nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz

  • BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 141.02

    Pflicht des Verwaltungsgerichts zur Umdeutung in einen sachdienlichen Antrag;

  • BVerwG, 16.10.2020 - 8 B 21.20

    Wiederaufgreifen eines verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens wegen

  • BVerwG, 17.12.2003 - 3 B 92.03
  • BVerwG, 11.08.2004 - 3 B 12.04

    Anwendbarkeit des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (VwRehaG) bei

  • VGH Bayern, 18.11.2015 - 6 ZB 15.1855

    Erholungsurlaub, Verfall, Mehrarbeit, Verjährung, Verjährungsfrist,

  • BVerwG, 09.09.2004 - 3 B 39.04

    Bestimmung der Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge - Politische

  • BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 150.02

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Bindung des

  • VGH Bayern, 11.11.2016 - 6 ZB 15.787

    Umfang der beitragspflichtigen Grundstücksfläche für Straßenausbaubeitrag

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2006 - 12 A 3148/03
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.08.2019 - 4 L 69/19

    Verbringung von Abwasser in ein Gewässer

  • VGH Bayern, 15.01.2008 - 6 ZB 05.2791

    Straßenausbaubeitragsrecht; Gewerbezuschlag; Differenzierungsgebot;

  • VG Halle, 03.08.2021 - 1 A 192/19

    Die Rückübertragung von im Zuge der Bodenreform enteigneten Vermögens im Wege der

  • BVerwG, 28.08.2020 - 4 B 3
  • VG Berlin, 02.11.2006 - 9 A 365.04
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